Recht & Regulierung
Darf ein Versicherungsmakler KI nutzen?
Fabian Wesemann
13.01.2026
6 min
DSGVO, IDD und Haftung verständlich erklärt
Dürfen Versicherungsmakler künstliche Intelligenz nutzen oder drohen DSGVO-Verstöße und Haftungsrisiken?
Ja, Versicherungsmakler dürfen künstliche Intelligenz nutzen.
Der Einsatz von KI ist nach DSGVO, IDD und der EU-KI-Verordnung grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. KI darf Makler bei der Vorbereitung, Strukturierung und Analyse unterstützen. Die Verantwortung für Beratung und Entscheidungen bleibt jedoch immer beim Makler.
Viele Makler in Deutschland stellen sich diese Frage, weil der Arbeitsdruck im Alltag steigt und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen immer komplexer werden. KI verspricht spürbare Entlastung im Maklerbüro, doch Unsicherheit bleibt: Was ist erlaubt, was riskant und wo liegen die rechtlichen Grenzen?
Dieser Beitrag gibt eine klare, praxisnahe Einordnung für Versicherungsmakler. Verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch und mit Fokus auf das, was im Makleralltag wirklich relevant ist.
KI im Maklerbüro ist grundsätzlich erlaubt
Weder die DSGVO noch die IDD oder die neue EU-KI-Verordnung verbieten den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Maklerbetrieb. Der Gesetzgeber geht im Gegenteil davon aus, dass digitale Werkzeuge genutzt werden, auch KI.
Entscheidend ist dabei nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie. KI darf unterstützen, vorbereiten, strukturieren und analysieren. Die Verantwortung für Beratung und Entscheidung muss aber beim Makler bleiben.
Ein typisches Beispiel aus dem Alltag: Wenn eine KI E-Mails vorsortiert, Dokumente prüft oder Antwortentwürfe vorbereitet, ist das rechtlich unproblematisch. Die finale Prüfung und Freigabe erfolgt weiterhin durch den Makler.
DSGVO: KI darf Daten verarbeiten, aber nur kontrolliert
Die DSGVO ist der wichtigste Rahmen für den KI-Einsatz im Maklerbüro. Sie verbietet keine KI, stellt aber klare Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Für Makler bedeutet das konkret:
Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind
Kundendaten dürfen nicht für fremde oder unklare Zwecke genutzt werden
Der Makler muss wissen, wo Daten verarbeitet werden und wer Zugriff darauf hat
Ein häufiges Missverständnis ist, dass bereits der Einsatz von KI einen DSGVO-Verstoß darstellt. Das ist falsch. Entscheidend sind fehlende Kontrolle, fehlende Transparenz und fehlende Dokumentation.
Die aktuelle Rechtsprechung sorgt hier sogar für Entlastung: Ein bloßer formaler DSGVO-Verstoß führt nicht automatisch zu Schadensersatz. Relevant wird es erst dann, wenn dem Kunden ein konkreter Nachteil entsteht.
Keine vollautomatisierten Entscheidungen in der Beratung
Ein zentraler Punkt aus DSGVO und IDD ist eindeutig:
Beratungsrelevante Entscheidungen dürfen nicht vollständig automatisiert erfolgen.
Das betrifft unter anderem:
Annahme oder Ablehnung von Risiken ohne Maklerentscheidung
Produktempfehlungen ohne menschliche Prüfung
Entscheidungen mit finanzieller oder rechtlicher Tragweite für den Kunden
In der Praxis ist das für Makler selten ein Problem. Die meisten KI-Anwendungen im Maklerumfeld sind bewusst als Assistenzsysteme aufgebaut. Sie machen Vorschläge, erkennen Zusammenhänge oder bereiten Informationen vor. Die Entscheidung trifft weiterhin der Makler.
Solange dieses Prinzip eingehalten wird, ist der Einsatz rechtlich sauber.
Haftung bleibt beim Makler, KI reduziert aber Risiken
Ein verbreiteter Irrtum lautet:
Wenn eine KI etwas vorbereitet, haftet der Anbieter.
Das stimmt nicht.
Unabhängig davon, ob eine Software, ein Pool oder ein externer Dienstleister genutzt wird, bleibt der Makler verantwortlich. Genau wie bei Vergleichsrechnern, Rechentools oder Textbausteinen.
Das ist jedoch kein Nachteil. Richtig eingesetzt kann KI Haftungsrisiken sogar reduzieren. Sie arbeitet strukturiert, vergisst keine Fristen, erkennt Abweichungen und sorgt für nachvollziehbare Prozesse. Fehler, die im stressigen Alltag leicht entstehen, werden so früher erkannt. Wichtig bleibt, dass der Makler Ergebnisse prüft und nachvollziehen kann, wie sie zustande kommen.
EU-KI-Verordnung: Für Makler meist kein Hochrisiko
Die neue EU-KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher das Risiko einer Anwendung, desto strenger die Anforderungen.
Typische KI-Anwendungen im Maklerbüro wie Textassistenz, Dokumentenanalyse, E-Mail-Sortierung oder interne Auswertungen fallen in der Regel nicht unter Hochrisiko-KI.
Dennoch gelten erste Pflichten:
klare interne Regeln, wofür KI genutzt wird und wofür nicht
bewusster Umgang mit Kundendaten, wie bei jeder anderen Software auch
der Makler bleibt fachlich verantwortlich und prüft Ergebnisse
Afori empfiehlt genau das, was viele Makler ohnehin bereits umsetzen: festlegen, welche Tools genutzt werden, welche Daten eingegeben werden dürfen und wer die Verantwortung trägt.
KI sauber in die Compliance integrieren
Für Makler bedeutet das keinen großen Umbau, sondern saubere Struktur:
KI ist Teil der bestehenden Datenschutz- und IT-Prozesse
der Einsatz wird dokumentiert
Mitarbeitende wissen, was erlaubt ist und was nicht
Ergebnisse werden geprüft, nicht blind übernommen
Wer so vorgeht, bewegt sich rechtlich auf sicherem Boden.
Achtung bei öffentlichen KI-Tools wie ChatGPT
Ein Punkt wird im Alltag häufig unterschätzt. Viele Makler testen KI zunächst mit frei verfügbaren Tools wie ChatGPT oder ähnlichen Anbietern. Hier besteht ein klares DSGVO-Risiko. Wer sensible Kundendaten, Policennummern, Gesundheitsangaben, Schadeninformationen oder Vertragsdetails in öffentliche KI-Dienste eingibt, verstößt eindeutig gegen die DSGVO. In diesen Fällen ist weder nachvollziehbar, wo die Daten verarbeitet werden, noch wofür sie gespeichert oder weiterverwendet werden.
Das ist kein Graubereich, sondern rechtlich klar problematisch.
Woran Makler eine rechtssichere KI-Lösung erkennen
Eine professionelle KI-Lösung für Makler muss:
DSGVO-konform arbeiten
Daten innerhalb der EU verarbeiten
Auftragsverarbeitungsverträge bieten
klare Informationssicherheitsstandards erfüllen
Kundendaten nicht zum Training fremder Modelle nutzen
Nur unter diesen Voraussetzungen reduziert KI Risiken, statt neue zu schaffen.
Einordnung am Beispiel Afori
Afori, eine KI-Plattform speziell für Versicherungsmakler, ist genau für diesen professionellen Einsatz entwickelt worden. Die Plattform ist DSGVO-konform aufgebaut, wird in der EU betrieben und ist nach ISO 27001:2022 zertifiziert. Der KI-Helfer arbeiten transparent, kontrolliert und ohne unzulässige Weiterverwendung von Kundendaten. Zusätzlich ist spezifisches Versicherungswissen in die KI integriert, sodass Inhalte fachlich korrekt eingeordnet werden können.
Damit ist Afori ein Beispiel für eine KI-Lösung, die Makler entlastet, ohne rechtliche oder datenschutzrechtliche Risiken zu erzeugen.
Fazit
Versicherungsmakler dürfen KI nutzen.
DSGVO, IDD und EU-KI-Verordnung setzen Leitplanken, keine Verbote.
Wer KI als Assistenz einsetzt, Kundendaten schützt, Entscheidungen prüft und Prozesse dokumentiert, handelt rechtssicher. Das eigentliche Risiko liegt nicht in der KI selbst, sondern in unkontrolliertem Einsatz ohne klare Regeln.
Richtig eingesetzt wird KI damit nicht zur Gefahr, sondern zu einem Werkzeug, das Qualität, Effizienz und Sicherheit im Makleralltag erhöht.

